172392-2007 GU XIII - Energieliefercontracting für den Flughafen BBI
Unter Ziffer VI.3 stellen Sie die Vorgehensweise dar, mit der Sie die eingegangenen Teilnahmeanträge bewerten wollen. Diese Vorgehensweise ist für uns unklar. Insbesondere wird uns der Maßstab, nach dem Sie die dort genannten maximalen Punkte vergeben wollen, nicht deutlich. Wir bitten Sie, diese Unklarheiten durch eine Präzisierung der von Ihnen beabsichtigten Vorgehensweise bei der Bewertung der bei Ihnen eingehenden Teilnahmeanträge zu beseitigen.
Erläuterung zu 6.1:
So erklären Sie, maximal 600 Punkte auf die Bewertung der Referenzen vergeben zu wollen, wobei Umfang, Aktualität und Vergleichbarkeit der Referenzen bewertet werden sollen. Für uns bleibt insoweit unklar, wie diese Maßstäbe im Einzelnen zu verstehen sind, etwa wie sich der Umfang der Referenzen bemisst und was bei der Bewertung der Vergleichbarkeit entscheidend sein soll. Unklar ist auch, ob eine Referenz, deren Umfang größer ist als der einer anderen Referenz, im Ergebnis besser bewertet wird, als eine Referenz, die Vorteile in der Vergleichbarkeit hat.
Auch der Maßstab, nach dem Sie die maximalen Punkte auf die Bewertung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit sowie der technischen Ausstattung und sonstigen technischen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.3.2/2. vergeben wollen, ist unklar. Ist z. B. eine hohe Anzahl von Beschäftigten im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung besser zu bewerten als eine hohe Anzahl im Zusammenhang mit der Betriebsführung? Unklar ist darüber hinaus, welche Angaben der Bekanntmachung insoweit bei der Bewertung berücksichtigt werden, da die Nummerierung hier nicht konsistent ist.
Gleiches gilt auch hinsichtlich der Bewertung der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. III.2.1 und III.2.2. Insoweit ist z. B. unklar, wie eine Bewertung mit Blick auf die Angaben nach III.2.1 erfolgen soll, da hier keine unterschiedlichen Qualitäten bei den Bewerbern vorstellbar sind.
Antwort FBS 6.1:
Die Vergabestelle wird zunächst prüfen, ob mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen. Ist dies der Fall, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Gewichtung und Bewertung der Eignungsvoraussetzungen erfolgt dabei nach den unter VI.3 der Vergabebekanntmachung dargelegten Grundsätzen.
VI.3 der Vergabebekanntmachung verweist wegen der Bewertung der Referenzen auf III.2.3/1. Dort sind diejenigen Referenzen genannt, die von der Vergabestelle als einschlägig und deswegen als maßgeblich für die Bewertung und Gewichtung im Rahmen der Auswahlentscheidung angesehen werden.
Aus den Einzelangaben unter III.2.3/1 ergibt sich, inwieweit die Referenzen in den Bereichen Energieerzeugungsanlagen, Gebäude und Energielieferung hinsichtlich Art und welchen Umfang als vergleichbar angesehen werden.
Es ist ferner hinsichtlich der Aktualität unter III.2.3/1 wie unter III.2.3/1.2 der Vergabebekanntmachung ausgeführt, dass es auf die letzten sieben Geschäftsjahre ankommt, also auf den Zeitraum vom 01.01.2000 bis Ende 2006.
Die Referenzen werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung anhand des Kataloges unter III.2.3/1 bewertet werden. Dabei lässt sich nicht abstrakt sagen, ob Referenzen, deren Umfang „größer“ ist als andere Referenzen, zwangsläufig besser zu gewichten und zu bewerten sind.
Die Vergabestelle wird insoweit anhand der vorgegebenen Maßstäbe eine individuelle Prüfung aller eingegangenen Teilnahmeanträge vornehmen und die Referenzen in Ausübung des ihr zustehenden Beurteilungsspielraumes qualitativ würdigen.
Entsprechendes gilt für die Bewertung und Gewichtung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit sowie der technischen Ausstattung und sonstigen technischen Leistungsfähigkeit gemäß VI.3 in Verbindung mit III.2.3/2 der Vergabebekanntmachung. Richtig ist insoweit der Hinweis, dass es bei der numerischen Gliederung offenkundig bedauerlicherweise zu einem Fehler gekommen ist. III.2.3/2 ist untergliedert wie folgt:
2.1 Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit betreffend Planung und Errichtung:
2.1.1 Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach angestellten und gewerblichen Mitarbeitern
2.1.2 Organigramm für die Besetzung der Baustelle unter Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals (Projektleiter, Bauleiter)
2.1.3 Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu Referenzen des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals
2.2 Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit betreffend Betriebsführung:
2.2.1 Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach angestellten und gewerblichen Mitarbeitern,
2.2.2 Organigramm für die Betriebsführung unter Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals (Betriebsleiter, gewerkespezifisch)
2.2.3 Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu Referenzen des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals
III.2.3/4 (Angaben über Qualität- und Arbeitssicherheitsmanagement/Zertifizierung) ist in der Gliederung richtigerweise unter III.2.3/3 zu erfassen.
Im Übrigen lässt sich wiederum nicht abstrakt beurteilen, ob und inwieweit die Kapazitäten in den Phasen der Planung und Errichtung sowie der Betriebsführung individuelle Vorteile bei der Punktewertung begründen können. Alle Angaben unter III.2.3/2 werden im Rahmen der Gesamtbetrachtung zur Bewertung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit sowie der technischen Ausstattung und sonstigen technischen Leistungsfähigkeit nach VI.3 der Vergabebekanntmachung berücksichtigt.
Drittes Kriterium bei der Punktwertung ist nach VI.3 der Vergabebekanntmachung die Bewertung der persönlichen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß III.2.1 und III.2.2. Wie unter VI.3 der Vergabebekanntmachung ausgeführt, können insbesondere Defizite im Bereich der Angaben nach III.2.1 der Vergabebekanntmachung eine Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung zur Folge haben; darüber hinaus wird die Vergabestelle speziell die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2 der Vergabebekanntmachung anhand der aus dem Text der Bekanntmachung im Einzelnen ersichtlichen Kriterien beurteilen.
Angesichts des erheblichen Volumens der ausgeschriebenen Leistung muss die Vergabestelle in besonderer Weise darauf achten, dass die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durchgängig für alle anstehenden Maßnahmen geeignet und leistungsfähig sind. Wie sich eine etwaige Auswahlentscheidung mithilfe einer Punktwertung dabei vollziehen könnte, wird zu gegebener Zeit unter Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Grundsätze zu klären sein.
(22.08.2007)
Welche der unter Ziffer III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zwingend auch für Dritte (Stichwort Mindestumsatz) vorzulegen?
Antwort FBS 6.2:
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderung Umsatz gemäß III.2.2/1.2 der Vergabebekanntmachung auf Umsätze von Dritten/Nachunternehmern verweisen will, sind die Nachweise nach Ziffer 1.1 und 1.3 auch für den Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/des Nachunternehmers vorzulegen, wonach dieser bereit ist, Leistungen für das Projekt BBI zu erbringen.
Nicht erforderlich sind die Nachweise nach Ziffer 1.1 und 1.3 sowie eine Erklärung des Dritten/des Nachunternehmers, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderung Umsatz gemäß III.2.2/1.2 nicht auf Umsätze von Dritten/Nachunternehmer verweisen will. Zu beachten bleibt jedoch, dass Erklärungen von Dritten/Nachunternehmern auch unter anderen vergaberechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach III.2.1 und III.2.3 der Vergabebekanntmachung, erforderlich sein können.
(22.08.2007)
Ist davon auszugehen, dass sich die Angaben in der Abfrage zur Leistungsfähigkeit unter Punkt III.2.3.) a.) –d.) bzw. Nr. 1.2.3.a – c auf einen in sich verbundenen Anlagenkomplex beziehen bzw. ist es möglich die Nachweise auch durch Addition von Leistungen diverser Einzelanlagen zu erfüllen?
Antwort FBS 6.3:
Die Nachweise müssen sich nicht zwangsläufig auf einen in sich verbundenen Anlagenkomplex beziehen, sondern können grundsätzlich auch aus unterschiedlichen Projekten beigebracht werden. Bei der Bewertung wird im Rahmen der Gesamtbetrachtung der nachgewiesenen Referenzen nach III.2.3.) a.) – d.) bzw. Nr. 1.2.3. a – c auch berücksichtigt, ob und inwieweit der Bewerber Erfahrungen mit komplexen Projekten hat, die sich auf einen Verbund mehrerer Anlagen bzw. Leistungen beziehen.
(22.08.2007)
Veröffentlichen Sie alle Anfragen von allen Bewerbern zeitnah im Internet auf folgender Seite: http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/Vergaben/172392/index.html ?
Antwort FBS 6.4:
Alle Anfragen von allen Bewerbern werden von uns zeitnah im Internet auf der Seite: http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/Vergaben/172392/index.html veröffentlicht.
(22.08.2007)
In den Referenzlisten möchten wir als Ansprechpartner auf Kundenseite u. A. Mitarbeiter unseres Hauses nennen, da wir z. T. Leistungen in unserem Haus weiter vergeben. Sind diese Angaben ausreichend im Sinne der Anforderungen der Bekanntmachung?
Antwort FBS 6.5:
Die Vergabestelle hat keine Bedenken, hausinterne Mitarbeiter in Referenzlisten zu benennen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass eine hausinterne „Verteilung“ von Leistungen von der Vergabestelle nicht ohne weiteres als externe Referenz angesehen werden kann. Entscheidend ist, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Nachweis erbringen kann, dass die in der Vergabebekanntmachung beschriebenen Leistungen von ihm/ihr ausgeführt worden sind.
(22.08.2007)
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