Eines der spürbarsten Umweltprobleme in der Umgebung von Flughäfen ist der Fluglärm. Deshalb wird diesem Thema von den Berliner Flughäfen größte Aufmerksamkeit gewidmet.
Die Berliner Flughäfen bemühen sich durch aktiven und passiven Lärmschutz, den Fluglärm zu reduzieren. Die Fluglärmsituation wird durch Fluglärmmessungen gemäß Luftverkehrsgesetz kontinuierlich erfasst und ausgewertet.
Aktiver Lärmschutz durch leise Flieger
Jeder Flughafen erhebt für die Bereitstellung von Infrastruktur bei Start, Landung und Abfertigung Gebühren. Diese sind in der Entgeltordnung festgelegt. In der Gebührenstruktur wird auch die Lärmimmission der Flugzeuge berücksichtigt. Pro Landung wird für Luftfahrzeuge unter anderem ein lärmbezogenes Entgelt erhoben. Dieses Entgelt ist nach Lärmklassen gestaffelt. Die Zuordnung der einzelnen Flugzeugtypen in Lärmklassen erfolgt auf der Basis der für das vorangegangene Jahr jeweilig gemessenen Start- und Landelärmpegel. Somit wird bei den Airlines ein Anreiz geschaffen, die Berliner Flughäfen mit modernem und lärmarmen Fluggerät anzusteuern.
Strenge Nachtflugregelungen
Das Luftverkehrsgesetz (§29b) verpflichtet Flugplatzhalter und Flugzeugführer zum Lärmschutz im allgemeinen und zum Schutz der Nacht im besonderen. In Tegel gilt von 23:00 bis 06:00 Uhr ein Nachtflugverbot, wobei für unvermeidbare verspätete Landungen eine Toleranz von einer Stunde berücksichtigt wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Nachtpostflüge, Rettungsflüge und genehmigungspflichtige Sonderflüge.
Die Runway in Schönefeld ist für Kapitel 3-Flugzeuge in der Zeit zwischen 24:00 bis 06:00 Uhr gesperrt, für Kapitel 3 (Bonusliste) und Kapitel 4 -Maschinen bleibt die Bahn 24 Stunden offen. Zusätzlich werden für die Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr auf die lärmbezogenen Entgelte noch verschiedene Zuschläge erhoben. So beträgt beispielsweise der Zuschlag für eine Landung in Tegel in der Zeit zwischen 00:00 bis 05:59 Uhr 250 % auf das lärmabhängige Entgelt.
Link Entgeltordnungen