Was war der bisherige Planungsstand bei den Flugrouten?
Die Festlegung der Flugrouten ist zwar nicht Teil des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafen Berlin Brandenburg. Da Flugrouten jedoch großen Einfluss auf die zu erwartende Lärmentwicklung und die Festsetzung der Schutzgebiete haben, kamen sie – für jedermann nachlesbar und transparent – in den öffentlichen Anhörungen mit Bürgern und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ausführlich zur Sprache. Während dieser Anhörung wurde neben dem Regelfall Geradeausstarts auch der Ausnahmefall „unabhängige Parallelstarts“ und die Notwendigkeit abknickender Routen erörtert. Die Anhörungsberichte hat die Genehmigungsbehörde auch dem Bundesverwaltungsgericht für seine Prüfung des Planfeststellungsbeschluss zur Verfügung gestellt. Aktuelle Vorwürfe, der Planfeststellungsbeschluss und dessen gerichtliche Bestätigung seien auf Grundlage unvollständiger Informationen zustande gekommen, entbehren daher jeder Grundlage.
Im Ergebnis von Planfeststellung und letztinstanzlicher gerichtlicher Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts konnten und mussten alle Beteiligten davon ausgehen, dass die Vorschläge der DFS mit den geraden Abflügen ein realistisches Bild des Regelfalls und damit der zu erwartenden Lärmauswirkungen zeichneten.
Die aktuelle Neuplanung der DFS vom September 2010 war daher nicht absehbar. Daher steht die aktuelle Diskussion auch nicht im Zusammenhang mit Detaildiskussionen verschiedener Verfahrensbeteiligter Ende der Neunziger Jahre, vor Antragsstellung für die Planfeststellung.
Damals hatte der damalige Vorstand der Flughafengesellschaft, Götz Herberg, wie berichtet, in einem Schreiben darum gebeten, zu prüfen, inwiefern am Regelfall Geradeausstarts für die Planung festgehalten werden kann. Die Deutsche Flugsicherung bestätigte diesen Regelfall im weiteren Verfahrensverlauf, so zum Beispiel bei den öffentlichen Anhörungen während des Planfeststellungsverfahrens.
Diese Tatsachen widerlegen einzelne Vorwürfe, Schriftverkehre Verfahrensbeteiligter zu Detailthemen seien bewusst verheimlicht worden.
Zum Schreiben (Download, PDF)